Was Sie wissen müssen
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Hier finden Sie auf einem Überblick alle Informationen rund um Alltagsbegleitung und Ihren Pflegegrad.
Ein Überblick
Sie haben einen Pflegegrad und benötigen Assistenz in Ihrem Alltag, aber wissen nicht genau, was das genau bedeutet, was Ihnen zusteht oder wo sich die Leistungen Ihrer Versicherung unterscheiden? Kein Problem, in diesem Artikel erfahren Sie alles, was für Sie im Zusammenhang mit häuslicher Assistenz relevant ist.
Was genau bedeutet Pflegegrad für mich im Zusammenhang mit Acurare?
Zunächst einmal ist es hilfreich aufzuschlüsseln, was genau ein Pflegegrad ist und wie viele Grade möglich sind. Insgesamt existieren fünf Grade der Pflegebedürftigkeit, die bescheinigt werden, wenn eine Person körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt ist und für mindestens sechs Monate mit Einschränkungen lebt. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter einen Pflegegrad-Antrag telefonisch beantragen, bei dem Ihr Pflegegrad ermittelt werden soll. Der Antrag wird mit einem Termin mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen innerhalb von fünf Wochen postalisch bei Ihnen zugestellt. Der medizinische Dienst der Krankenkassen besucht Sie, um den Grad der Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Dies wird anhand mehrerer Faktoren ermittelt, wie die Mobilität, kognitive und kommunikative Kommunikation, soziale Kontakte, Selbstversorgung, Verhalten und dem Umgang mit der Krankheit. Jeder dieser Faktoren wird mit einem Punktesystem in einem Gutachten bewertet. Mit der Gesamtpunktzahl die Krankenkasse den für Sie passenden Pflegegrad.
Sollten Sie mit dem Ihnen zugesprochenen Pflegegrad nicht zufrieden sein, oder für unangemessen empfinden, können Sie durch ein formloses Schreiben bei Ihrer Kasse Einspruch einlegen und ein neues Gutachten verlangen. Haben Sie den für Sie angemessenen Pflegegrad von Ihrer Krankenkasse bescheinigt bekommen, können Sie sich bei Ihrer Kasse, Ihrem örtlichen Pflegestützpunkt, über Kontakte oder Online über Pflegedienste oder Assistenzdienste informieren und Termine anfragen. Der einfachste Weg sind in jedem Fall die Pflegestützpunkte in Ihrer Stadt, die Sie kostenlos in Anspruch nehmen können. Hier bei uns in Mainz gibt es sechs Pflegestützpunkte mit hilfsbereiten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Die Auflistung finden Sie hier.
Pflegestützpunkte in Mainz
Im Folgenden finden Sie einen tabellarischen Überblick der Pflegestützpunkte der Stadt Mainz alphabetisch nach Stadtteilen geordnet.
MAINZ | Ansprechpartner*in | Telefonnummer | Adresse | |
Altstadt | Sina Prömper Sabine Theis | 06131-60049-86 06131-60049-85 | sina.proemper@ pflegestuetzpunkte-rlp.de sabine.theis@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Jägerstraße 37, 55131 Mainz |
Bretzenheim | Katrin Beisiegel Christina Schmidt Christine Söhn | 06131-93258-22 06131-93258-22 06131-93258-21 | katrin.beisiegel@ pflegestuetzpunkte-rlp.de christina.schmidt@ pflegestuetzpunkte-rlp.de christine.soehn@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Ulrichstraße 42, 55128 Mainz |
Drais | Katrin Beisiegel Christina Schmidt Christine Söhn | 06131-93258-22 06131-93258-22 06131-93258-21 | katrin.beisiegel@ pflegestuetzpunkte-rlp.de christina.schmidt@ pflegestuetzpunkte-rlp.de christine.soehn@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Ulrichstraße 42, 55128 Mainz |
Ebersheim | Galina Leonow | 06131-66938-60 | galina.leonow@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Lessingstraße 12a, 55118 Mainz |
Finthen | David Nork Heike Stammer | 06131-57669-60 06131-21645-63 | david.nork@ pflegestuetzpunkte-rlp.de heike.stammer@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz |
Gonsenheim | Stefanie Hetzler Ilona Jorkowski | 06131-69311-21 06131-69311-20 | stefanie.hetzler@ pflegestuetzpunkte-rp.de ilona.jorowski pflegestuetzpunkte-rp.de | Emmrichruhstr. 33, 55120 Mainz |
Hartenberg-Münchfeld | David Nork Heike Stammer | 06131-57669-60 06131-21645-63 | david.nork@ pflegestuetzpunkte-rlp.de heike.stammer@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz |
Hechtsheim | Regina Voge Heike Stammer | 06131-21334-68 06131-21645-63 | regina.voge@ pflegestuetzpunkte-rlp.de heike.stammer@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz |
Laubenheim | Regina Voge Heike Stammer | 06131-21334-68 06131-21645-63 | regina.voge@ pflegestuetzpunkte-rlp.de heike.stammer@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz |
Lerchenberg | Katrin Beisiegel Christina Schmidt Christine Söhn | 06131-93258-22 06131-93258-22 06131-93258-21 | katrin.beisiegel@ pflegestuetzpunkte-rlp.de christina.schmidt@ pflegestuetzpunkte-rlp.de christine.soehn@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Ulrichstraße 42, 55128 Mainz |
Marienborn | Katrin Beisiegel Christina Schmidt Christine Söhn | 06131-93258-22 06131-93258-22 06131-93258-21 | katrin.beisiegel@ pflegestuetzpunkte-rlp.de christina.schmidt@ pflegestuetzpunkte-rlp.de christine.soehn@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Ulrichstraße 42, 55128 Mainz |
Mombach | Stefanie Hetzler Ilona Jorkowski | 06131-69311-21 06131-69311-20 | stefanie.hetzler@ pflegestuetzpunkte-rp.de ilona.jorowski pflegestuetzpunkte-rp.de | Emmrichruhstr. 33, 55120 Mainz |
Neustadt | Galina Leonow | 06131-66938-60 | galina.leonow@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Lessingstraße 12a, 55118 Mainz |
Oberstadt | Sina Prömper Sabine Theis | 06131-60049-86 06131-60049-85 | sina.proemper@ pflegestuetzpunkte-rlp.de sabine.theis@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Jägerstraße 37, 55131 Mainz |
Weisenau | Regina Voge Heike Stammer | 06131-21334-68 06131-21645-63 | regina.voge@ pflegestuetzpunkte-rlp.de heike.stammer@ pflegestuetzpunkte-rlp.de | Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz |
Je nach Höhe des Pflegegrades erhalten Sie mehr oder weniger Unterstützung, die von Ihrer Kasse übernommen wird.
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung. Für Acurare sind vor allen Dingen Die Entlastungsbeträge, die Pflegesachleistung und die Verhinderungspflege wichtig, um für Sie da sein zu können.
Was steht mir pro Pflegegrad hinsichtlich häuslicher Assistenz zu?
Die Inanspruchnahme eines häuslichen Assistenz-Dienstes wie Acurare Ackermann & Rennette GbR, beginnt schon ab Pflegegrad 1 und wird über den Entlastungsbetrag abgerechnet. Dies entspricht zwei Besuchen im Monat von jeweils anderthalb Stunden von uns bei Ihnen.
Ab Pflegegrad 2 wird nicht nur der Entlastungsbetrag, sondern auch die Verhinderungspflege von uns über Ihre Kasse abgerechnet. Dies entspricht einem wöchentlichen Besuch von uns bei Ihnen für jeweils anderthalb Stunden. Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege wird von uns fast immer mit beantragt. Dabei handelt es sich um eine Umwidmung zur Verhinderungspflege und ein Betrag von etwa 800 € wird von uns von der Kurzzeitpflege beantragt, um Sie zuhause begleiten zu können. Falls Sie die Kurzzeitpflege benötigen, da Sie vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung o.Ä. betreut werden möchten, wird sie selbstverständlich nicht mehr von uns beantragt.
Ab Pflegegrad 3, wenn das Pflegegeld und die Verhinderungspflege nicht mehr ausreichend sind, um sie von uns assistieren zu können, kommt die sogenannte Kombinationsleistung ins Spiel. Diese sieht vor, dass wir bis zu 40 % von der Pflegesachleistung bei Ihrer Kasse anfordern und abrechnen. Dies bedeutet allerdings auch, dass Ihnen von Ihrem Pflegegeld 40 % abgezogen werden. Dieser Kombinationsleistung und Umwandlungsleistung bedienen wir uns erst ganz zum Schluss, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und es trotzdem nicht ausreichen sollte.
Hier sehen Sie alle Leistungen in der tabellarischen Übersicht:
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld (monatlich) | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistungen (monatlich) | – | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.200 € |
Entlastungsbetrag (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | – | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Was sind Entlastungsbeträge, Pflegesachleistung, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege und worin liegt der Unterschied?
Die Leistungen, die Sie für Ihre Pflegebedürftigkeit beanspruchen können, stellt Ihnen die Pflegeversicherung Ihrer Kasse. Bestimmt wird die Leistungshöhe von Ihrem Pflegegrad, je höher Ihr Pflegegrad ausfällt, desto höher sind die Leistungen, die Ihre Kasse für Sie erbringt.
Da ein Pflegegrad viele verschiedene Leistungsansprüche beinhaltet, gibt es nicht nur einen Geldtopf, aus dem Sie und die von Ihnen benötigten Dienste bedienen können.
Die mitunter wichtigsten Leistungen, die Sie im Zusammenhang mit Acurare kennen sollten, sind der Entlastungsbetrag, die Pflegesachleistung, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.
Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Summe, die den Angehörigen zusteht, die die häusliche Pflege und Assistenz ihrer Angehörigen übernehmen oder den Pflegebedürftigen selbst, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Diese Summe beträgt bei jedem Pflegegrad 125 € und steht monatlich zur Verfügung unter der Bedingung, dass die Pflege zu Hause stattfindet. Diese Summe wird nachträglich ausgezahlt, wenn ein Dienst, der die Assistenz zur Selbstständigkeit oder der Angehörigenpflege, nachgewiesen werden kann. Dazu zählen die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, teilweise die ambulante Pflege und je nach Landesrecht die Unterstützung im Alltag. Die erbrachten Dienste von Acurare Ackermann & Rennette GbR fallen unter Unterstützung im Alltag, da wir häuslichen Assistenzdienst anbieten.
Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag im Zusammenhang mit Assistenzdiensten ist ausschließlich für die Unterstützung der Selbstständigkeit im häuslichen Rahmen zu verwenden, wie die Reinigung des Haushalts oder Alltagsbegleitung. Alle pflegerischen Tätigkeiten, die körperbezogene Maßnahmen beinhalten, wie das Waschen oder Bekleiden, dürfen nicht von dem Entlastungsbetrag finanziert werden, sondern nur von der Pflegesachleistung.
Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat jede Person mit einem Pflegegrad, es bedarf keines gesonderten Antrags. Die Rechnungen der Dienste werden gesammelt und anschließend bei der Kasse an eingereicht. Bei Acurare haben Sie die Möglichkeit eine Abtretungserklärung zu unterschreiben, mit der Sie uns ermächtigen selbst mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Ausgenommen sind wie gewohnt Privatversicherte. Nähere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier und zu den Abläufen hier.
Die eben erwähnte Pflegesachleistung deckt die Kosten für professionelle häusliche Pflegehilfe, die sowohl betreuende, körperbezogene oder haushaltsbezogene Dienste verrichtet, und wird ab Pflegestufe 2 ausgezahlt. Sie soll der pflegebedürftigen Person eine Unterstützung der Fähigkeiten sein und die Selbstständigkeit weitestgehend erhalten. Im Zusammenhang mit häuslicher Assistenz beinhaltet dies die Pflege des Haushalts, wie die Reinigung der Wohnung, Waschen und Bügeln, das Einkaufen und Zubereitung der Mahlzeiten.
Wenn nicht der gesamte Betrag in Anspruch genommen wird, besteht für Sie die Möglichkeit den Restbetrag der Pflegesachleistung anteilig in Pflegegeld umzuwandeln. Dies nennt sich Kombinationsleistung, und wird Ihnen selbst ausgezahlt. Um diese Leistung nutzen zu können, müssen Sie bei Ihrer Kasse einen Antrag stellen.
Bis zu 40 % dieses ungenutzten Betrages kann an einen im Ihrem Bundesland anerkannten Dienstleister für Pflege und Assistenz ausgezahlt werden, dies nennt sich Umwandlunsganspruch. Achten Sie darauf, dass bei Beanspruchung 40 % Ihres Pflegegelds abgezogen werden.
Bevor allerdings die Pflegesachleistung von Acurare beansprucht wird, gibt es noch die Verhinderungspflege. Die wird auch Ersatzpflege genannt und kommt am Pflegegrad 2 zum Einsatz. Sie gilt als Ersetzung der Hauptpflegeperson über einen zeitlich begrenzten Raum. Sie kann stunden-, tag- oder wochenweise beansprucht werden und ist möglich sie bis zu sechs Wochen, also 42 Tage im Jahr abzurechnen.
Im Fall von einem häuslichen Assistenzdienst wie Acurare, der nur für bestimmte Stunden in Monat kommt, spricht man von einer stundenweise Verhinderungspflege. Das Gute für Sie: Diese stundenweise Verhinderungspflege wird nicht von den 42 Tagen abgezogen, da es sich um weniger als acht Stunden am Tag der Assistenz handelt. Bei Acurare wird die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege umgewidmet.
Die Kurzzeitpflege umfasst eigentlich die Kosten für die Unterbringung einer pflegebedürftigen Person, wenn eine häusliche Pflege durch Ausfall eines Angehörigen oder eines Notfalls nicht mehr gewährleistet werden kann und eine vollstationäre Aufnahme für eine begrenzte Zeit nötig wird. Die Kassen beanschlagen dafür acht Wochen jährlich, da der Maximalbetrag von 1.774 € in der Regel nicht ausreichend ist, wird sie mit der Verhinderungspflege kombiniert. Das heißt, dass bis zu 800 € des Kurzzeitpflegebudgets auf die Verhinderungspflege umgewidmet werden und kann für Dienstleistungen im Rahmen der häuslichen Hilfe benutzt werden. Dies ist auch ohne stationären Aufenthalt möglich, da viele Menschen mit Pflegegrad keine Angehörigen haben, die sie aufgrund von Arbeit nicht pflegen können und dennoch Unterstützung benötigen.
Bei Acurare beantragen wir mit Ihrer Zustimmung ab Pflegegrad 2 immer die Kurzzeitpflege mit, sodass wir Sie jede Woche bei Ihnen zuhause unterstützen können. Sollten Sie einen stationären Aufenthalt benötigen, so steht Ihnen der Betrag wieder zur Verfügung.
Quellenangaben und externe Links zum Thema:
Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können ⤴ – www.verbraucherzentrale.de
Wie die Finanzierung funktioniert https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/
Die Pflegestützpunkte der Stadt Mainz https://www.mainz.de/leben-und-arbeit/alt-und-jung/pflegestuetzpunkte.php
Pflegekassen im Überblick https://www.mainz.de/leben-und-arbeit/alt-und-jung/pflegestuetzpunkte.php
Entlastungsleistungen in der Pflege https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-13449
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Entlastungsbetrag für die Pflege ⤴ – www.pflege.de