Was Sie wissen müssen

Alles Wichtige rund um Ihren Pflegegrad.

Hier finden Sie auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund um Alltagsbegleitung, Pflegegrad und die Leistungen, die für Sie im Zusammenhang mit häuslicher Assistenz relevant sind.

Abgebildet sind zwei Paar Hände und ein Bein in Jeansstoff im Hintergrund. Eine Hand von links umfasst liebevoll die rechte Hand mit Ehering einer anderen Person in Jeans. Am unteren Bildrand ist die andere Hand der Person von links zu erkennen. Die Sonne scheint auf die Hände.

Foto von National Cancer Institute auf Unsplash

Ein Überblick

Pflegegrad, Leistungen und Orientierung im Alltag

Sie haben einen Pflegegrad und benötigen Assistenz in Ihrem Alltag, aber wissen nicht genau, was das genau bedeutet, was Ihnen zusteht oder wo sich die Leistungen Ihrer Versicherung unterscheiden? Kein Problem, auf dieser Seite erfahren Sie alles, was für Sie im Zusammenhang mit häuslicher Assistenz relevant ist.

von Miriam Solano

Schnell erklärt

Die wichtigsten Grundlagen auf einen Blick

Bevor es ins Detail geht, finden Sie hier die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst.

Pflegegrade

Insgesamt existieren fünf Grade der Pflegebedürftigkeit. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung.

Antragstellung

Der Pflegegrad wird über Ihre Krankenkasse beantragt und durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen eingeschätzt.

Wichtige Leistungen

Für Acurare sind insbesondere Entlastungsbetrag, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege relevant.

Beratung

Pflegestützpunkte bieten Ihnen kostenlose Orientierung und helfen dabei, passende Unterstützung zu finden.

Grundlagen

Was genau bedeutet ein Pflegegrad?

Was genau bedeutet Pflegegrad für mich im Zusammenhang mit Acurare?

Zunächst einmal ist es hilfreich aufzuschlüsseln, was genau ein Pflegegrad ist und wie viele Grade möglich sind. Insgesamt existieren fünf Grade der Pflegebedürftigkeit. Diese wird bescheinigt, wenn eine Person körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt ist und für mindestens sechs Monate mit Einschränkungen lebt.

Bei Ihrer Krankenkasse können Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter einen Pflegegrad-Antrag telefonisch beantragen, bei dem Ihr Pflegegrad ermittelt wird. Der Antrag wird zusammen mit einem Termin mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen innerhalb von fünf Wochen postalisch bei Ihnen zugestellt.

Der medizinische Dienst der Krankenkassen besucht Sie, um den Grad der Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Die Ermittlung erfolgt anhand mehrerer Faktoren, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Kommunikation, soziale Kontakte, Selbstversorgung, Verhalten und Umgang mit der Krankheit. Jeder dieser Faktoren bewertet ein Gutachten anhand eines Punktesystems. Mit der Gesamtpunktzahl bescheinigt die Krankenkasse den für Sie passenden Pflegegrad.

Hilfe über die Pflegestützpunkte

Sollten Sie mit dem Ihnen zugesprochenen Pflegegrad nicht zufrieden sein oder ihn als unangemessen empfinden, können Sie durch ein formloses Schreiben bei Ihrer Kasse Einspruch einlegen und ein neues Gutachten verlangen.

Haben Sie den für Sie angemessenen Pflegegrad von Ihrer Krankenkasse bescheinigt bekommen, können Sie sich bei Ihrer Kasse, Ihrem örtlichen Pflegestützpunkt, über Kontakte oder online über Pflegedienste oder Assistenzdienste informieren und Termine anfragen.

Der einfachste Weg sind in jedem Fall die Pflegestützpunkte in Ihrer Stadt, die Sie kostenlos in Anspruch nehmen können. In Mainz gibt es sechs Pflegestützpunkte mit hilfsbereiten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Die Auflistung finden Sie hier.

Mainz

Pflegestützpunkte in Mainz

Im Folgenden finden Sie einen tabellarischen Überblick der Pflegestützpunkte der Stadt Mainz, alphabetisch nach Stadtteilen geordnet.

Mainz Ansprechpartner*in Telefonnummer E-Mail Adresse
Altstadt Sina Prömper

Sabine Theis
06131-60049-86

06131-60049-85
sina.proemper@pflegestuetzpunkte-rlp.de

sabine.theis@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Jägerstraße 37, 55131 Mainz
Bretzenheim Katrin Beisiegel

Christina Schmidt

Christine Söhn
06131-93258-22

06131-93258-22

06131-93258-21
katrin.beisiegel@pflegestuetzpunkte-rlp.de

christina.schmidt@pflegestuetzpunkte-rlp.de

christine.soehn@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Ulrichstraße 42, 55128 Mainz
Drais Katrin Beisiegel

Christina Schmidt

Christine Söhn
06131-93258-22

06131-93258-22

06131-93258-21
katrin.beisiegel@pflegestuetzpunkte-rlp.de

christina.schmidt@pflegestuetzpunkte-rlp.de

christine.soehn@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Ulrichstraße 42, 55128 Mainz
Ebersheim Galina Leonow 06131-66938-60 galina.leonow@pflegestuetzpunkte-rlp.de Lessingstraße 12a, 55118 Mainz
Finthen David Nork

Heike Stammer
06131-57669-60

06131-21645-63
david.nork@pflegestuetzpunkte-rlp.de

heike.stammer@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz
Gonsenheim Stefanie Hetzler

Ilona Jorkowski
06131-69311-21

06131-69311-20
stefanie.hetzler@pflegestuetzpunkte-rp.de

ilona.jorowski@pflegestuetzpunkte-rp.de
Emmrichruhstr. 33, 55120 Mainz
Hartenberg-Münchfeld David Nork

Heike Stammer
06131-57669-60

06131-21645-63
david.nork@pflegestuetzpunkte-rlp.de

heike.stammer@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz
Hechtsheim Regina Voge

Heike Stammer
06131-21334-68

06131-21645-63
regina.voge@pflegestuetzpunkte-rlp.de

heike.stammer@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz
Laubenheim Regina Voge

Heike Stammer
06131-21334-68

06131-21645-63
regina.voge@pflegestuetzpunkte-rlp.de

heike.stammer@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz
Lerchenberg Katrin Beisiegel

Christina Schmidt

Christine Söhn
06131-93258-22

06131-93258-22

06131-93258-21
katrin.beisiegel@pflegestuetzpunkte-rlp.de

christina.schmidt@pflegestuetzpunkte-rlp.de

christine.soehn@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Ulrichstraße 42, 55128 Mainz
Marienborn Katrin Beisiegel

Christina Schmidt

Christine Söhn
06131-93258-22

06131-93258-22

06131-93258-21
katrin.beisiegel@pflegestuetzpunkte-rlp.de

christina.schmidt@pflegestuetzpunkte-rlp.de

christine.soehn@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Ulrichstraße 42, 55128 Mainz
Mombach Stefanie Hetzler

Ilona Jorkowski
06131-69311-21

06131-69311-20
stefanie.hetzler@pflegestuetzpunkte-rp.de

ilona.jorowski@pflegestuetzpunkte-rp.de
Emmrichruhstr. 33, 55120 Mainz
Neustadt Galina Leonow 06131-66938-60 galina.leonow@pflegestuetzpunkte-rlp.de Lessingstraße 12a, 55118 Mainz
Oberstadt Sina Prömper

Sabine Theis
06131-60049-86

06131-60049-85
sina.proemper@pflegestuetzpunkte-rlp.de

sabine.theis@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Jägerstraße 37, 55131 Mainz
Weisenau Regina Voge

Heike Stammer
06131-21334-68

06131-21645-63
regina.voge@pflegestuetzpunkte-rlp.de

heike.stammer@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz
Leistungen je Pflegegrad

Welche Unterstützung steht mir zu?

Je nach Höhe des Pflegegrades erhalten Sie mehr oder weniger Unterstützung, die von Ihrer Kasse übernommen wird.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung. Für Acurare sind vor allen Dingen die Entlastungsbeträge, die Pflegesachleistung und die Verhinderungspflege wichtig, um für Sie da sein zu können.

Was steht mir pro Pflegegrad hinsichtlich häuslicher Assistenz zu?

Die Inanspruchnahme eines häuslichen Assistenzdienstes wie Acurare Häuslicher-Assistenz-Dienst beginnt schon ab Pflegegrad 1. Die Abrechnung erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dies entspricht zwei Terminen im Monat von jeweils anderthalb Stunden.

Ab Pflegegrad 2 wird nicht nur der Entlastungsbetrag, sondern auch die Verhinderungspflege von uns über Ihre Kasse abgerechnet. Dies entspricht einem wöchentlichen Termin für jeweils anderthalb Stunden. Wir beantragen den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege fast immer mit, wenn nicht anders abgesprochen. Dabei handelt es sich um eine Umwidmung zur Verhinderungspflege und ein Betrag von etwa 800 Euro wird von uns bei der Kurzzeitpflege beantragt, so dass Sie zuhause begleitet werden können.

Falls Sie die Kurzzeitpflege benötigen, da Sie vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung oder ähnlichem betreut werden möchten, wird sie selbstverständlich nicht mehr von uns beantragt.

Ab Pflegegrad 3, wenn das Pflegegeld und die Verhinderungspflege nicht mehr ausreichend sind, um Sie unterstützen zu können, kommt die sogenannte Kombinationsleistung ins Spiel. Diese sieht vor, dass wir bis zu 40 % von der Pflegesachleistung bei Ihrer Kasse anfordern und abrechnen. Dies bedeutet allerdings auch, dass Ihnen von Ihrem Pflegegeld 40 % abgezogen werden. Dieser Kombinationsleistung und Umwandlungsleistung bedienen wir uns erst ganz zum Schluss, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Leistungsübersicht

Leistungen nach Pflegegrad

Hier sehen Sie alle Leistungen in der tabellarischen Übersicht:

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Verhinderungspflege (jährlich) 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Kurzzeitpflege (jährlich) 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Begriffe erklärt

Was bedeuten die einzelnen Leistungen?

Entlastungsbetrag, Pflegesachleistung, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unterscheiden sich in Zweck und Einsatz.

Entlastungsbetrag

Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Summe, die den Angehörigen zusteht, die die häusliche Pflege und Assistenz ihrer Angehörigen übernehmen oder den Pflegebedürftigen selbst, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Diese Summe beträgt bei jedem Pflegegrad 125 Euro und steht monatlich zur Verfügung, unter der Bedingung, dass die Pflege zu Hause stattfindet.

Entlastungsbetrag und Pflegesachleistung bei Acurare

Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag im Zusammenhang mit Assistenzdiensten ist ausschließlich für die Unterstützung der Selbstständigkeit im häuslichen Rahmen zu verwenden, wie die Reinigung des Haushalts oder Alltagsbegleitung.

Alle pflegerischen Tätigkeiten, die körperbezogene Maßnahmen beinhalten, dürfen nicht vom Entlastungsbetrag finanziert werden, sondern nur von der Pflegesachleistung.

Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistung deckt die Kosten für professionelle häusliche Pflegehilfe. Diese verrichtet sowohl betreuende, körperbezogene oder haushaltsbezogene Dienste.

Im Zusammenhang mit häuslicher Assistenz beinhaltet dies die Pflege des Haushalts, wie die Reinigung der Wohnung, Waschen und Bügeln, das Einkaufen und die Zubereitung der Mahlzeiten.

Kombinationsleistung

Wenn nicht der gesamte Betrag in Anspruch genommen wird, besteht für Sie die Möglichkeit, den Restbetrag der Pflegesachleistung anteilig in Pflegegeld umzuwandeln. Dies nennt sich Kombinationsleistung.

Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 % des ungenutzten Betrages der Pflegesachleistung kann an einen in Ihrem Bundesland anerkannten Dienstleister für Pflege und Assistenz ausgezahlt werden. Dies nennt sich Umwandlungsanspruch.

Verhinderungspflege

Die sogenannte Ersatzpflege kommt ab Pflegegrad 2 zum Einsatz. Sie gilt als Ersatz der Hauptpflegeperson über einen zeitlich begrenzten Raum und kann stunden-, tag- oder wochenweise beansprucht werden.

Im Fall eines häuslichen Assistenzdienstes wie Acurare, der nur für bestimmte Stunden im Monat kommt, spricht man von einer stundenweisen Verhinderungspflege.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege umfasst im Kern die Kosten für die Unterbringung einer pflegebedürftigen Person, wenn eine häusliche Pflege durch Ausfall eines Angehörigen oder eines Notfalls nicht mehr gewährleistet werden kann und eine vollstationäre Aufnahme für eine begrenzte Zeit nötig wird.

Da der Maximalbetrag von 1.774 Euro in der Regel nicht ausreichend ist, wird sie mit der Verhinderungspflege kombiniert. Das heißt, dass bis zu 800 Euro des Kurzzeitpflegebudgets auf die Verhinderungspflege umgewidmet und für Dienstleistungen im Rahmen der häuslichen Hilfe benutzt werden kann.

Bei Acurare beantragen wir mit Ihrer Zustimmung ab Pflegegrad 2 immer die Kurzzeitpflege mit, sodass wir Sie jede Woche zuhause unterstützen können. Sollten Sie einen stationären Aufenthalt benötigen, so steht Ihnen der Betrag wieder zur Verfügung.